ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FAHRZEUGKAUF
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Fahrzeugen durch die Cadillac Europe GmbH mit Sitz in Albisriederstrasse 253, 8047 Zürich, Schweiz. ("Cadillac") und Kunden, die ein Fahrzeug der Cadillac Europe GmbH kaufen (im Folgenden "Kunde").
(Der Kunde und Cadillac werden zusammen als "Parteien" bezeichnet).
1. Verkauf und Kauf des Fahrzeugs
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Fahrzeug mit dem Zubehör und dem Servicepaket zu kaufen, die bei der Bestellung ausgewählt und elektronisch an Cadillac über die digitale Verkaufsplattform, per E-Mail oder auf andere Weise übermittelt wurden ("Fahrzeug"). Wenn die Bestellung angenommen wird, sendet Cadillac dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung zu. Der Verkauf und Kauf des Fahrzeugs wird für die Parteien verbindlich, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung von Cadillac erhält. Cadillac ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, und nimmt keine Bestellungen von Fahrzeughändlern, Einzelhändlern, professionellen Taxifahrern oder Chauffeuren oder im Falle von Beschränkungen durch Exportkontrollen oder Wirtschaftssanktionen an (siehe Abschnitt 8 unten).
2. Preis und Zahlungsbedingungen
Der Preis des Fahrzeugs wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und versteht sich einschliesslich der geltenden Mehrwertsteuer.
Mit der Auftragsbestätigung sendet Cadillac dem Kunden eine Zahlungsaufforderung für die im Auftragsformular angegebene Bestellgebühr einschliesslich Mehrwertsteuer ("Bestellgebühr"). Die Bestellgebühr ist erforderlich, um die Bestellung zu bearbeiten, und wird vom Preis abgezogen. Der Kunde hat die Bestellgebühr innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlungsanweisung zu leisten. Nach der Zahlung erhält der Kunde von Cadillac eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die Bestellgebühr. Die Bestellgebühr wird nicht zurückerstattet, ausser in dem in Abschnitt 4 ausdrücklich genannten Fall.
Die Abrechnung und Fakturierung des Gesamtpreises des Fahrzeugs erfolgt gemäss den Bestimmungen des nächsten Absatzes bezüglich der Übergabe des Fahrzeugs.
3. Übergabe
Für die Übergabe der Fahrzeuge kann der Kunde wählen, ob er das Fahrzeug an einem der von Cadillac benannten und vom Kunden im Bestellformular ausgewählten Standorte abholen möchte oder eine andere schriftliche Vereinbarung mit Cadillac trifft. Die zum Zeitpunkt der Übermittlung des Bestellformulars durch den Kunden getroffene Wahl kann nicht einseitig geändert werden.
Mit der Auftragsbestätigung teilt Cadillac dem Kunden per E-Mail ein voraussichtliches Datum für die Fahrzeugübergabe mit. Später teilt Cadillac dem Kunden das endgültige Übergabedatum ("Übergabedatum") mit, zusammen mit einer Zahlungsanweisung für den Preis des Fahrzeugs abzüglich der Bestellgebühr. Der Kunde hat den Preis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Cadillac den Kaufvertrag kündigen und die Bestellung des Fahrzeugs stornieren. Nach der Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über den Preis.
Vor dem Übergabedatum fordert Cadillac den Kunden auf, eine Vollmacht und eine Kopie der Fahrzeugversicherung vorzulegen. Cadillac kümmert sich um die Zulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Kunden und übergibt dem Kunden bei der Übergabe des Fahrzeugs alle zugehörigen Dokumente.
Am Übergabetag muss der Kunde das Fahrzeug am gewählten Standort abholen, das Fahrzeug überprüfen und eine Empfangsbestätigung unterschreiben, in der der Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Die Empfangsbestätigung muss am selben Tag der Fahrzeugübernahme unterzeichnet werden. Das Eigentum am Fahrzeug und das damit verbundene Risiko des Verlusts oder der Beschädigung gehen mit der Abholung des Fahrzeugs auf den Kunden über.
4. Recht auf Widerruf
Der Kunde ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und folglich den Kauf zu beenden, indem er seinen Widerruf an die E-Mail-Adresse support@cadillaceurope.com sendet und das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Übergabeort zurückbringt, vorausgesetzt, dass (a) das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Übergabe ist, nicht beschädigt wurde und nicht mehr als 500 Kilometer gefahren wurde, und (b) Cadillac ist berechtigt, die Bestellgebühr als Entschädigung für Administrations-kosten einzubehalten.
Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der Bestellgebühr, wenn er sein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Zahlung ausübt.
5. Benutzerhandbuch und Garantie
Der Kunde erkennt die Betriebsanleitung des Fahrzeugs an, die unter https://www.cadillaceurope.com/content/dam/cadillac/eu/ch/en/index/help/01-pdf/LYRIQ-24-Owner-Manual-DE.pdf verfügbar ist ("Betriebsanleitung"), und verpflichtet sich, die Betriebsanleitung bei der Nutzung des Fahrzeugs zu beachten. Ein Ausdruck des Benutzerhandbuchs wird bei der Übergabe des Fahrzeugs ebenfalls ausgehändigt. Das Benutzerhandbuch kann von Cadillac aktualisiert und überarbeitet werden, wenn neue Funktionen für das Fahrzeug verfügbar werden.
Der Kunde akzeptiert die Garantie- und Servicebedingungen von Cadillac, die unter https://www.cadillaceurope.com/ch-de/faq#service verfügbar sind ("Garantiebedingungen"). Cadillac ist berechtigt, die Garantiebedingungen jederzeit zu ändern, indem es den Kunden im Voraus über diese Änderung informiert. Widerspricht der Kunde Cadillac nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Information über die Änderung der Garantiebedingungen schriftlich, so gelten die Änderungen der Garantiebedingungen als vom Kunden akzeptiert.
Die Garantiebedingungen ersetzen jede gesetzliche Gewährleistung und schliessen alle anderen Ansprüche gegenüber Cadillac in Bezug auf das Fahrzeug aus, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Verkauft der Kunde das Fahrzeug, gehen die Gewährleistungsrechte auf den Drittkäufer über, soweit sie auf diesen übertragbar sind, und zwar innerhalb des Zeitraums, in dem die ursprüngliche beschränkte Gewährleistungsfrist abläuft.
6. Verzug
Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln nach geltendem Recht kann Cadillac eines oder mehrere der folgenden Rechtsmittel ausüben, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Cadillac im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeugs missachtet.
Wenn der Kunde die Zahlung des Preises nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung begleicht, kann Cadillac den Verkauf stornieren, die Bestellung des Fahrzeugs annullieren und die Bestellgebühr als Erstattung für bereits entstandene Kosten einbehalten.
Nimmt der Kunde das Fahrzeug am Übergabetermin nicht ab, wird Cadillac die Übergabe verschieben und dem Kunden alle angemessenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, einschliesslich der Kosten für die Verwahrung und Wartung des Fahrzeugs bis zur tatsächlichen Übergabe. Nach dem Übergabetermin trägt der Kunde auch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Fahrzeugs (sofern nicht direkt von Cadillac verursacht).
7. Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien haftet für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder einem Versäumnis bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Kauf des Fahrzeugs ergeben, sofern diese Verzögerung oder dieses Versäumnis auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen, Kriege, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien oder andere Umstände, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.
8. Kundendaten und Compliance
Cadillac verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von GM Europe, die unter https://www.cadillaceurope.com/ch-de/legal/privacy-statement abrufbar ist ("Datenschutzerklärung"). Cadillac hat das Recht, die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu ändern und zu überarbeiten.
Cadillac ist berechtigt, personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung an Dritte weiterzugeben, um die Berechtigung zum Kauf des Fahrzeugs oder damit zusammenhängender Bonusprogramme zu prüfen, und zwar in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Cadillac hinsichtlich der Einhaltung von Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften der Schweiz, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer relevanter Rechtsordnungen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass Cadillac alle Melde- und Mitteilungspflichten gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erfüllen wird und den Verkauf und Kauf des Fahrzeugs aussetzen oder beenden kann, wenn diese Gesetze und Vorschriften dies erfordern.
9. Leistung durch Dritte
Cadillac kann Dritte mit der Ausführung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeugs beauftragen.
10. Abtretung
Cadillac kann seine Rechte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeugs an Tochtergesellschaften abtreten, die direkt oder indirekt von der General Motors Company kontrolliert werden.
11. Vorkaufsrecht
Sollte der Kunde beschliessen, das Fahrzeug zu verkaufen, hat Cadillac ein Vorkaufsrecht. Zu diesem Zweck muss der Kunde Cadillac das Fahrzeug zu dem Preis anbieten, der ihm von einem potenziellen Käufer geboten wurde. Cadillac hat eine Frist von 7 Tagen, um sein Vorkaufsrecht auszuüben und das Fahrzeug zu dem angebotenen Preis zu erwerben. Innerhalb dieser Frist ist Cadillac berechtigt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, um das Fahrzeug in den Räumlichkeiten des Kunden zu begutachten.
12. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Der Verkauf und Kauf des Fahrzeugs unterliegt schweizerischem Recht. Die Parteien unterwerfen alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Zürich. Cadillac kann sich auch an das zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden wenden.