KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
UND REACH-VERORDNUNG

KONFORMITÄTS - ERKLÄRUNG
UND REACH-VERORDNUNG

Artikel 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) zielt darauf ab, die Kunden der gelieferten Erzeugnisse in die Lage zu versetzen, alle relevanten Risikomanagement-Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), die in der aktuellen Kandidatenliste für die Zulassung aufgeführt sind, in Erzeugnissen ergeben können, um deren sichere Verwendung zu gewährleisten.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR SICHEREN VERWENDUNG VON ERZEUGNISSEN

Jedes Cadillac-Fahrzeug wird mit einem Benutzerhandbuch geliefert, das Informationen zur sicheren Verwendung für Besitzer und Betreiber des Fahrzeugs enthält. Die Cadillac-Informationen zur Reparatur und Wartung von Fahrzeugen und Originalteilen enthalten auch Informationen zur sicheren Verwendung für das Servicepersonal in unserem elektronischen Teilekatalog. Ein Altfahrzeug darf nur bei einer zugelassenen Verwertungsanlage (ATF – Authorized Treatment Facility) legal entsorgt werden. Fahrzeugteile sollten in Übereinstimmung mit den örtlich geltenden Gesetzen und den Richtlinien der örtlichen Behörden entsorgt werden.

IDENTIFIZIERUNG VON SVHCS

Nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf Informationen aus unserer Lieferkette und unseren eigenen Produktdaten, sind die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe mit einem Anteil von mehr als 0,1 % w in Cadillac-Fahrzeugen enthalten, wie in den beigefügten PDF-Dokumenten beschrieben.

RICHTLINIE FÜR FUNKANLAGEN

Die folgenden Fahrzeuge verfügen über Systeme, die Funkwellen senden und/oder empfangen, die den Richtlinien 1999/5/EG oder 2014/53/EU unterliegen. Die Hersteller der unten aufgeführten Systeme erklären die Konformität mit der Richtlinie 1999/5/EG oder der Richtlinie 2014/53/EU.